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aufw:arts
Claudia Germer, Diplom Grafik Designerin
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3 Gründe für aufw:arts

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WebDesign, das für Sie arbeitet.
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Informationen zur Vergütung von Designern

Designleistungen sollten transparent nach 6 Bereichen aufgeschlüsselt werden:
1. Beratung I Konzept I Entwurfsvergütung I
2. Nutzungsvergütung
3. Materialkosten
4. Projektmanagementkosten
5. Fremdkosten (z.B. Programmierung, Reinzeichnung, Fotografie)
6. Fahrtkosten
7. Vergütungen für sonstige Leistungen

1. Kosten für Beratung I Konzept I Entwurfsvergütung

Der Basisstundensatz für einen freischaffenden, selbstständigen Designer beginnt auf Empfehlung der Allianz deutscher Designer gemäß Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) mit 76,00 Euro /Std. Für einen qualifizierten Designer mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung und eigenem, professionellem Equipment werden Sie unter 76,- Euro keine Anbieter finden. Für Designer, die mit Ihren Leistungen durch international renomierte Designpreise I Designawards (z.B. durch den Art Directors Club) hohe Bekanntheit erworben haben, werden auch Tagessätze ab ca 3000,- Euro berechnet. In Einzelfällen erhalten international bekannte Designer sogar Spitzenhonorare, die weit darüber liegen.
Amateure dagegen arbeiten fast umsonst.

Größer können die Unterschiede in Preis und Leistung kaum sein.
Schwer für den Unternehmer, der den Markt nicht kennt, hier die richtige Wahl zu treffen.

Grundsätzlich gilt, das strategische Design- und Konzeptleistungen deutlich besser vergütet werden, als reine Produktionsleistungen. Das liegt daran, dass die strategischen Leistungen umfangreicheres Wissen und Spezialisierung erfordern.

Die strategische Planung einer Website wird daher höher vergütet, als die reine Web Design Produktion.

2. Die Nutzungsvergütung:

Die Nutzungsrechte sind Bestandteil von jedem Design Auftrag der das Ziel hat, eine individuelle Außenwirkung mit hohem Wiedererkennungswert zu schaffen. Das Honorar für die Nutzung wird mit der Nutzungsvergütung berechnet.

Doch was sind eigentlich Nutzungsrechte? Für welche Werke fallen Nutzungsvergütungen an? An dieser Stelle möchte ich nur kurz erwähnen, dass das Urheberrecht per Gesetz festgelegt ist. Es sichert automatisch ab, das der Kunde nur so viele Nutzungsrechte erhält, wie es dem Vertragszweck entspricht. Wer sich ein Logo für eine Website erstellen lässt, darf das Logo dann auch nur auf der Website nutzen. Das Nutzungsrecht stellt einen immateriellen Vermögenswert für ein Unternehmen dar.

Es ist im Interesse des Auftraggebers, schon bei Vertragserstellung darauf zu achten, das gewünschte Nutzungsrecht zu vereinbaren und beim Honorar zu berücksichtigen. Dann kann das Werk in vollem Umfang genutzt werden.

Die Nutzungsrechte werden individuell berechnet. Grundlage für meine Berechnung der Nutzungsrechte ist der AGD Vergütungstarifvertag Design (AGD/SDST) der auch bei der AGD bestellt werden kann.
Sie können das einfache oder ausschließliche Nutzungsrecht erwerben.
Als Besitzer des einfachen Nutzungsrechts haben Sie keinen Anspruch auf die alleinige und exklusive Nutzung des Werkes. Ein einfaches Nutzungsrecht nur in wenigen Fällen sinnvoll.

Haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht erworben, dürfen außer Ihnen keine anderen Personen und Unternehmer Ihr Werk nutzen. Als Inhaber dieses Exklusivrechts haben Sie eine starke Rechtsposition.

Bei urheberrechtlich nicht schutzfähigen Leistungen sind Nutzungsrechte vom Gesetz her nicht vorgesehen. Der Kunde darf die Leistungen für alle Zwecke nutzen.

Mein Tipp für Sie:

Überlegen Sie sich, welche Nutzungsrechte Sie benötigen:

  • Die einfachen Nutzungsrechte oder die exklusiven Nutzungsrechte
  • Mit räumlicher Beschränkung (z.B. Deutschland)oder ohne räumliche Beschränkung
  • Mit zeitlicher Beschränkung (z.B. 1 Jahr) oder ohne zeitliche Beschränkung
  • Nutzungsart: z.B. Internet, Werbeflyer, Werbebanner, …

3. Materialkosten:

Interne Verbrauchsmaterialien werden von mir mit pauschal 2% der Honorarsumme an den Auftraggeber weitergereicht

4. Projektmanagement

Ein gutes Projektmanagement dient der Planung, der Überwachung und der laufenden Projekt Kommunikation. Es ist eine Investition in den Projekterfolg. Der Aufwand für das Projektmanagement wird daher bei meinen Angeboten mit aufgeführt.

5. Fremdkosten:

Umsetzungskosten für die Programmierung, den Text oder Foto/Film übernimmt auf Ihren Wunsch ein Spezialist aus meinem Netzwerk zu seinem individuellen Stundensatz. Die Fremdkosten werden zu Ihrem Vorteil direkt zwischen Ihrem Unternehmen und dem Netzwerkpartner abgerechnet. Dabei bin ich gerne immer Ihr Ansprechpartner, um Ihnen kurze Wege und Dialoge zu ermöglichen.
Natürlich können Sie die Programmierung auch selber übernehmen oder an eigene Netzwerkpartner übergeben.

6. Fahrtkosten

Reisekosten, Kuriere, Taxi, werden nach Aufwand an den Kunden weitergereicht.

7. Vergütung für sonstige Leistungen:

RECHERCHE

  • Recherche Arbeiten, die für die Einarbeitung in das Thema erforderlich sind
  • Bilderrecherche in Online Bildagenturen

ABWICKLUNG

  • Briefing von externen Dienstleistern
  • Ausschreibungen für ergänzende Leistungen externer Dienstleister
  • Kontrolle Dritter z.B. Programmierung, Druckabnahme
  • Datensicherung
  • Texterfassung
  • Autorenänderungen
  • Fahrzeiten
  • Einkauf von Materialien

PRODUKTIONSVORSTUFE

  • Digitale Bildbearbeitung, Scans, Retusche
  • Digitale Reinzeichnung
  • Speichern der Bilder als jpgs und gifs für das Web
  • Festlegen von Meta Tags, Titleangaben
  • Suchmaschinenoptimierung Onpage
  • Keywordrecherche